Camping Union Lido Vacanze | Reservierungssystem - Miet- und Zahlungsbedingungen (AGB)
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Miet- und Zahlungsbedingungen (AGB)

Bevor Sie Ihren Urlaub buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Vorraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reisebedingungen niedergelegt sind. Sie sollten unsere Reisebedingungen unbedingt lesen, bevor Sie bei uns einen Wohnwagen mieten, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Mietvertrages. Bei verschiedenen Mietangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht im Namen Dritter Diese entnehmen Sie bitte dem jeweiligen gültigen Prospekt. Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für alle Urlaubsangebote von TRIEB-CARAVANING Limited. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen stets Ihre Buchungsnummer bzw. Kundennummer an. Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TRIEB-CARAVANING Limited in erster Linie diese Reisebedingungen.


1. Abschluss des Mietvertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Internet vorgenommen werden kann, bietet der Kunde, TRIEB-CARAVANING Limited, im nachfolgenden Veranstalter genannt den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Mit dem Mietvertrag wird zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen falls diese gewünscht wird. Bei der Anmeldung für mehrere Personen haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen. Alle Teilnehmer stimmen dieser Vereinbarung zu, wenn Sie nicht zum Mietvertragsabschluss widersprechen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung und eine Buchungsbestätigung/Rechnung für den gebuchten Wohnwagen als Zustimmung zum Mietvertrag gilt die vom Veranstalter gekennzeichnete Auftragsbestätigung und Buchungsbestätigung, die zusätzlich unterschrieben an den Veranstalter zurückzusenden ist. Eine Nichtbezahlung der Anzahlung hebt den Mietvertrag nicht auf.


2. Bezahlung Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises zzgl. 100 EURO Kaution und als Fremdleistung die Personengebühren zzgl. der Gebühr für die Reiseversicehrung zu leisten. Der Mietpreis ist binnen 7 Tagen fällig, soweit keine anderen Termine mit dem Veranstalter festgelegt wurden. Die Zahlungstermine sind aus der Buchungsbestätigung ersichtlich. Ist der fällige Mietpreis bis zum vertraglich vereinbarten Urlaubsantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Veranstalter von der Leistungspflicht freigestellt und kann vom Kunden die entsprechenden Kosten verlangen, wenn dieser nicht ein begründetes Recht zur Zahlungsverweigerung hat. Als Währung ist der €uro vereinbart. Währungstauschgebühren sowie Bank- und Überweisungsgebühren sind durch den Kunden zutragen und können auch nachträglich in Rechnung gestellt werden ohne Zahlungsaufschub.


3. Leistungen und Preise. Grundlage dieses Angebots sind diese Vertragsbestimmungen, die Beschreibung des Ferienobjekts, die Ortsbeschreibung, die „Wichtigen Hinweise“ im Prospekt, bzw. auf den Internetseiten und alle ergänzenden Informationen zum Ferienobjekt und zum Land. Reisevermittler sowie die Eigentümer der Ferienobjekte sind von TRIEB-CARAVANING Limited nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TRIEB-CARAVANING Limited hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen. Ortsprospekte und Beschreibungen der Ferienobjekte, Hotelprospekte, die nicht von TRIEB-CARAVANING Limited herausgegeben werden, sind für TRIEB-CARAVANING Limited und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von TRIEB-CARAVANING Limited gemacht wurden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages (z.B. Mietzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufs, Änderung der Unterkunft, Änderungen des Campingplatzes), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung für eine gleichwertige Leistung angeboten. Ihr Mietzeitraum beginnt und endet je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer zu den in der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgeschriebenen Anreise- und Abreiseterminen. Wenn Sie Ihren Urlaub verlängern wollen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr gebuchter Caravan nicht belegt ist. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis für die Gesamtaufenthaltsdauer abzüglich des bereits bezahlten Mietpreises zzgl. Personengebühren. Der Mietpreis für die Verlängerung ist sofort und in Bar zahlbar. Zur Leistung sind ausschließlich die angemeldeten Teilnehmer laut Voucher berechtigt. Personen die nicht auf dem Voucher verzeichnet sind werden nicht aufgenommen bei der Anreise. Zusätzliche Personen oder Tagesbesucher können gegen Voranmeldung aufgenommen werden, soweit die Maximalbelegung der Unterkunft nicht überschritten wird, anfallende Personengebühren und Gebühren für Zusatzfahrzeuge werden durch sofortige Barzahlung am Ankunftstag aufgenommen. Die Bezahlung per Kreditkarte oder Scheck ist nicht möglich. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der von Nebenkosten wie z.B.: Bollerwagen und Strandliegen, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Ferienobjekts sind grundsätzlich zulässig.


4. Rücktritt. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Mietverhältnis zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer schriftlich erklärt werden. Der Rücktritt muss handschriftlich unterschrieben sein. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TRIEB-CARAVANING Limited. Treten Sie vom Mietvertrag zurück oder treten Sie den gebuchten Urlaub nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Urlaubsvorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der Mietleistungen von uns berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Mietgesamtpreis. ln der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Miete fordern müssen, wie folgt: - vom Rechungsdatum bis 10 Wochen vor Mietbeginn 20% - Von 10 bis 5 Wochen vor Mietbeginn 50% - Von 5 Wochen bis 8. Tage vor Mietbeginn 80% - ab 7. Tag vor Mietantritt oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises, jeweils auf volle € aufgerundet. Nach Erstellung der Stornorechnung erfolgt die Rückzahlung eines evtl. Guthabens innerhalb von 21 Werktagen, ab Datum des Einganges der schriftlichen Rücktrittserklärung, eine Gutschrift auf dem Kundenkonto ist grundsätzlich möglich. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.  Wir empfhelen Ihnen bei http://www.stornopool.de ihre Stornierung einzustellen um, den Selbstbehalt möglichst niedrig zu halten.

5. Umbuchung Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung und unter Angabe der Buchungsnummer / Kundennummer mitzuteilen. Werden nach Buchung des Urlaubs Änderungen z.B. hinsichtlich des Miettermins, der Unterkunft, der Beförderungsart vorgenommen, erheben wir 25,00 €uro Kostenpauschale pro gebuchten Caravan. Etwaige Fremdgebühren werden weiterberechnet.

6. Reiseversicherungen Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen, kann aber zugebucht werden. Für Ihre Sicherheit empfehlen wir den Abschluss eines Reiseschutzpaketes (inkl. Reisekranken-, Soforthilfe; Reisegepäckversicherung). Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der Europäischen Reiseversicherung, Vogelweidestrasse 5 in D-81677 München abgeschlossen. Den Versicherungsschein mit AGB erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung. Prospekte zu den zusätzlichen Versicherungsangeboten erhalten Sie auf Anfrage. Im Schadensfall ist der Kunden verpflichtet, unverzüglich die Versicherung zu benachrichtigen, und Ersatzansprüche direkt bei der Versicherung geltend zu machen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

7. Rücktritt durch den Veranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Antritt den Mietvertrags kündigen. Wenn der Kunde bzw. dessen Teilnehmer die Durchführung des Mietverhältnisses ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters bzw. der von ihm eingesetzten Betreuer oder des Servicepersonals oder der Mitarbeiter des Campingplatzes nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, z.B. durch Nichtbeachtung der Anweisungen der Mitarbeiter des Campingplatzes (Verstoß gegen die Haus- und Platzordnung des Campingplatzes durch Platzverweis). Der Reiseveranstalter hat das ausdrückliche Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angebotene gleichwerte Ersatzunterkunft verweigert wird. Kündigt der Veranstalter oder die Campingleitung so behält der Veranstalter den vollen Anspruch auf den Mietpreis, es steht dem Veranstalter frei kulanterweise die unter Punkt 4. genannten Pauschalsätze abzurechnen, soweit die Reise nicht bereits angetreten ist. Die vom Veranstalter eingesetzten Mitarbeiter sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen des Veranstalters in diesem Fällen wahrzunehmen.


8. Mitwirkungspflicht der Mietteilnehmer Die Mietteilnehmer haben den Anweisungen der Betreuer, des Servicepersonals und den Mitarbeitern des Campingplatzes Folge zu leisten. Die Haus- und Platzordnung des Campingplatzes, sowie unsere Nutzungsregeln die in allen Caravans ausgehängt sind einzuhalten. Bei einem Platzverweis durch die Mitarbeiter des Campingplatzes besteht kein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter, dar der Mietteilnehmer die Mietbedingungen grob fahrlässig verletzt hat. Der Mietteilnehmer ist verpflichtet, evtl. auftretende Störungen und Mängel dem Veranstalter sofort anzuzeigen. Die Mitarbeiter des Campingplatzes haben keine Berechtigung Mängel und/oder Störungen entgegenzunehmen, soweit der Veranstalter nichts anderes verfügt hat. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthalten End-Reinigung enthält nicht das Reinigen des Kochherdes, des Kühlschranks und der Campingtoilette; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von TRIEB-CARAVANING LIMITED die Reinigungszeit mindestens aber 25 EURO/pro Stunde berechnet, für eine Toilettenentleerung/Reinigung zusätzlich 25 EURO. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Ferienobjektausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von TRIEB-CARAVANING LIMITED bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.

9. Gewährleistung Wird die Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb einer angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Wir sind berechtigt mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen, dies kann eine Ersatzunterkunft auf dem gleichen oder einem gleichwertigen Campingplatz der vier Sterne-Kategorie bedeuten und wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige beim Veranstalter nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird ein Mietverhältnis in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Zeit keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Bei evt. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten Beim Ausfall der Fernsehanlage und beim Auftreten von Ameisen, Staubentwicklung durch Blüten und Sandverwehungen (dies kann Saisonal bedingt sein) verzichtet der Mietteilnehmer auf Mietpreisminderung und sonstigen Ersatz.

10. Beschränkung der Haftung und Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Mietteilnehmer auf Schadensersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher  Absprache aus dem Reisevertrag ist auf 20% des Reisegesamtpreises beschränkt. Wir haften nicht für abhanden gekommene, beschädigte Gegenstände, Unfälle, Schäden infolge höherer Gewalt, Feuer, Schäden durch herab fallende Bäume, Äste, Pinienzapfen, Zeltstangen und Wetterschäden. Die Haus- und Platzordnung des Campingplatzes ist Bestandteil dieser Bedingungen. Die Nutzungsregeln sind ebenfalls Bestandteil dieser AGB und sind in allen Caravans aushängt. Auf Wunsch erhalten Sie gerne einen Abdruck übersandt per Post, eMail oder per Fax. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungsansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung des § 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

11. Haftung für Fremdleistungen Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge. Transfergebühren, Bahnreisen, Mietwagen, Reiseversicherungen, Personengebühren, Animationsservice, Sicherheitsdienst, Internetpoint, Geldautomat, Fernsehübertragungen, Flugtickets, insbesondere alle Leistungen des Campingplatzes).

12. Pass- und Einreisebestimmungen Jeder Reiseteilnehmer muss einen gültigen europäischen Reisepass oder europäischen Personalausweis vorweisen können. Bei der Ankunft am Campingplatz werden Sie fremdenpolizeilich angemeldet und müssen Ihren Reisepass bzw. Personalausweis abgeben für die gesamte Aufenthaltsdauer. Diese Handlungsweise ist im italienischen Meldegesetz so vorgesehen. Wenn Sie die Abgabe der Ausweispapiere verweigern besteht für den Campingplatz keine Verpflichtung Sie als Gast aufzunehmen. Wir weisen ausdrücklich daraufhin das sich der Mietteilnehmer mit der Abgabe einverstanden erklärt und bei nicht Abgabe auf Mietpreisminderung bzw. Mietpreiserstattung zu 100 % des Reisepreises verzichtet. Sollten Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen informieren Sie sich bitte bei ihrem Konsulat oder ihrer Botschaft.

13. Allgemeine Bestimmungen Alle Angaben in unseren Prospekten, Flyern, Infoblättern werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte, Flayer, Infoblätter verlieren alle unsere früheren Publikationen Ihre Gültigkeit. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Diese Bedingungen gleichen derer namhafter europäischer Reiseveranstalter. Uns zugänglich gemachte persönliche Daten behandeln wir nach den Grundsätzen des Bundesdatenschutzgesetzes vertraulich. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihres Wohnsitz verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Nürnberg. Erfüllungsort ist 30013 Cavallino-Treporti, Italien.

14. Abtretungsverbot Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter ist ausgeschlossen. Die Verwendung von Informationen die Trieb-Caravaning Limited zu Verfügung stellt, dürfen nicht gegen den Vermieter in jeglicher Art und weise verwendet werden.

15. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- sowie Gesundheitsvorschriften Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

16. Geschäftsverkehr Die jeweiligen Geschäftszeiten werden aktuell unter http://www.trieb-caravaning.info publiziert. Werden der Aufbau- und Abbauzeiten, sowie während des Betriebsurlaubes sind unsere Mitarbeiter nicht erreichbar. Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass Fristsetzungen während dieser Zeiten ausgesetzt sind.



      
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